FAQ

Fragen & Antworten

Geringere Leitungsgebühren und Abgaben und damit einen günstigeren Strompreis für die von der EEG bezogene Strommenge.

Höhere Einspeisevergütung für die an die EEG gelieferte Strommenge.

Bis auf den geringen Zeitaufwand für die Anmeldung und Freischaltung im Portal von Salzburg Netz gibt es keine Nachteile.

Nein! Neben Strom-Produzenten brauchen wir auch (reine) Verbraucher.

Nein, auf keinen Fall! Der vorhandene Vertrag läuft weiter. Die Energiegemeinschaft kommt einfach dazu.

Nein! Regionale Energiegemeinschaften können nicht 100 % des Stroms der Mitglieder liefern oder abnehmen, weil die gemeinschaftliche Erzeugung und der Verbrauch nicht immer perfekt zusammenpassen. An sonnigen Tagen wird meist mehr Strom produziert, als gerade gebraucht wird. Am Morgen, am Abend und bei Schlechtwetter wird durch PV kaum oder gar nichts produziert, dadurch steht auch wenig für Mitglieder zur Verfügung.

Der Austritt kann mit einer Austrittsfrist von 3 Monaten zum Jahresende 31.12. erfolgen. Die Kündigung ist per E-Mail oder Brief möglich.
Achtung! Diese Kündigungsfrist wird demnächst auf jederzeitige Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende verkürzt.

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© Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds (https://energiegemeinschaften.gv.at)